Was ist das YET Scheme und warum ist es für Yachtcharter in Europa wichtig? - Charter&Dreams

Was ist das YET Scheme und warum ist es für Yachtcharter in Europa wichtig?

In der dynamischen Welt des Luxusyachtings sind gesetzliche und steuerliche Rahmenbedingungen oft komplex – insbesondere in europäischen Gewässern. Eines der bedeutendsten Programme, das privaten Yachteignern den Zugang zum EU-Chartermarkt ermöglicht, ist das Yacht Engaged in Trade (YET) Scheme.

Dieses Regelwerk erlaubt bestimmten privat registrierten Yachten unter Nicht-EU-Flagge, unter strengen Voraussetzungen legal in Frankreich und Monaco zu verchartern. Es bietet Eigentümern Flexibilität und eröffnet Charterkunden legale Möglichkeiten – sofern alle Anforderungen erfüllt werden.

Was ist das YET Scheme?

Das YET Scheme ist ein regulatorisches Modell, das von den Behörden in Frankreich und Monaco entwickelt wurde. Es ermöglicht privaten Yachten unter Nicht-EU-Flagge, vorübergehend in den gewerblichen Betrieb – wie etwa zur Vercharterung – zu wechseln, ohne dass eine vollständige kommerzielle Registrierung notwendig ist.

Es handelt sich um eine Doppelnutzungsregelung, bei der eine Yacht zwischen privater und gewerblicher Nutzung wechseln kann – jedoch nie gleichzeitig.

Zentrale Voraussetzungen des YET Scheme

Damit eine Yacht legal unter dem YET Scheme betrieben werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Monaco Marina
Port of Monaco
Menton - Southern France

Wichtige steuerliche und rechtliche Aspekte

Auch wenn eine Yacht unter dem YET Scheme privat registriert ist, gelten im Charterbetrieb folgende Regeln:

  • MwSt. muss auf alle Chartergebühren erhoben werden, gemäß dem Steuersatz des Landes, in dem der Charter beginnt (z. B. 20 % in Frankreich).
  • Auch auf Treibstoff, Vorräte, Proviant und Dienstleistungen wird MwSt. erhoben – analog zu voll kommerziellen Yachten.
  • Der Eigentümer darf die Yacht während der Charterzeit nicht privat nutzen.

 

Im Gegensatz zur Regelung der vorübergehenden Einfuhr (Temporary Admission, TA) – bei der eine Nicht-EU-Yacht für eine begrenzte Zeit mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt werden kann – gelten YET-Yachten als eingeführt und unterliegen nicht den TA-Beschränkungen. Das bedeutet: EU-Bürger dürfen diese Yachten legal chartern.

Vorteile für Eigner und Broker

  1. Flexible Chartermöglichkeiten, ohne den privaten Status dauerhaft aufzugeben.
  2. Zugang zu den begehrten Chartergebieten an der französischen Riviera, in Monaco und auf Korsika.
  3. Wertsteigerung durch die Kombination aus luxuriöser Ausstattung und kommerzieller Konformität.
  4. Attraktivität für internationale Charterkunden, die von Häfen wie Saint-Tropez, Cannes oder Monaco starten.

Was sollten Charterkunden wissen?

Für Gäste ist das Erlebnis an Bord einer Yacht mit YET-Zulassung identisch mit dem einer voll kommerziellen Yacht: dieselbe Crew, derselbe Luxus, dieselben Ziele. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten:

  • Muss der Chartervertrag gemäß dem MYBA-Standard abgeschlossen werden.
  • Sollte der Charter über einen erfahrenen Broker abgewickelt werden, der mit dem YET Scheme und den MwSt.-Bestimmungen vertraut ist.

Abschließende Zusammenfassung

Ein gesetzlicher Rahmen, der privaten Yachten unter Nicht-EU-Flagge den gewerblichen Charter in Frankreich und Monaco erlaubt.
Yachteigner, Broker und Charterkunden.
Ausschließlich in Frankreich und Monaco (Stand heute).
Ermöglicht den gewerblichen Betrieb ohne vollständige kommerzielle Registrierung.
Nur für private Yachten über 24 Meter, unter Nicht-EU-Flagge mit gültiger YET-Zulassung.

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